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CVNRW Bestandserfassung
Wichtige Neuerungen 2018 und
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Bereich D-Seminare
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Gema-Anmeldungen von Konzerten
Beachte das folgende Schreiben der Geschäftsstelle des ChorVerband NRW ab 2018:
Informationen zu GEMA-Anmeldungen für Mitgliedschöre des ChorVerbandes NRW e.V.
Sehr geehrte Vorsitzende,
der Deutsche ChorVerband hat mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag für seine Mitgliedsverbände und –vereine abgeschlossen, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Damit sind einige Änderungen verbunden, die Sie als Mitglied des CV NRW e.V. betreffen.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Ab sofort ist ausschließlich das neue Anmeldeformular der GEMA zu nutzen. Sie finden dies nebst Ausfüllhinweisen auf unserer Homepage an gewohnter Stelle.
- Die schwierige Abgrenzung zwischen chorischen und geselligen Veranstaltungen wurde vereinfacht. Alle Veranstaltungen, bei denen der Chor selbst oder mindestens ein Mitgliedschor singt, gelten als chorische Veranstaltungen. Dementsprechend sind alle Veranstaltungen, bei denen keine chorischen Darbietungen erfolgen und Musikwiedergabe durch Dritte stattfindet, gesellige Veranstaltungen.
Die Mitglieder melden ab sofort sämtliche Veranstaltungen innerhalb der Frist von 8 Tagen nach Stattfinden an den CV NRW e.V.
Das Formular beinhaltet einen Teil für konzertante Veranstaltungen („1. Chorische Veranstaltungen“) und einen Teil für gesellige Veranstaltungen („2. Musiknutzungen von Chören für geselligen Veranstaltungen“).
Im Unterschied zum bisherigen Verfahren erfolgt die Meldung für gesellige Veranstaltungen ab sofort nach Stattfinden über den CV NRW e.V.
Die Rechnungslegung erfolgt weiterhin an den Veranstalter.
- Verspätete Meldungen, die nicht mehr über den Gesamtvertrag abgerechnet werden können, gehen nicht mehr an den Chor zurück, sondern werden von uns mit dem Vermerk „Abrechnung an Verein/Chor“ an die GEMA weitergeleitet.
- Für die Musiknutzung im Internet (Hörbeispiele, Konzertmitschnitte etc.) gilt ab sofort der Tarif VR-OD 10. Eine Lizensierung ist nur direkt bei der GEMA möglich.
Bei Angabe Ihrer DCV-Mitgliedsnummer wird ein Rabatt in Höhe von zurzeit 20 % gewährt.
Auf Ihre Mitwirkung sind wir angewiesen und bedanken uns recht herzlich dafür.
Wir sind gehalten, Meldungen mit alten Formularen zurückzugeben.
Bitte lesen Sie die Ausfüllhinweise aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen gern an Frau Wilde und Frau Läge unter 0231-545056-0.
Formulare und weitere Informationen finden Sie an gewohnter Stelle unter:
https://www.cvnrw.de/index.php?id=gemadownload (für Chöre)
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Wilde
Sachbearbeiterin Gema
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ChorVerband NRW e.V.
Brückstraße 45
44135 Dortmund
Tel.: 0231-545056-0
Fax: 0231-545056-11
Web: www.cvnrw.de
Ehrungen
Antrag auf Ehrung für Sänger/innen
Antrag auf Ehrung für Sänger/innen (Openoffice)
Antrag auf Ehrungen für Vereinsvorstände
Antrag auf Ehrungen für Vereinsvorstände (Openoffice)
Antrag auf Ehrungen für Chorleiter/innen und Chorjubiläum
Antrag auf Ehrungen für Chorleiter/innen und Chorjubiläum (Openoffice)
Die Verleihungsbestimmungen definden sich an den Anträgen.
Eingegangene Anträge werden per Mail bestätigt!
Hilfe zu den Ehrungsformulare
Ehrungen per Mail an:
Beauftragter für Ehrungsangelegenheiten
Werner Weide
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Einzureichen bis zum 30.07 eines Jahres
Beratungssingen
Anmelde-Formular-Beratungssingen
http://www.cvnrw.de/download/beratungs_leistungssingen.htm
beratungssingen_richtlinien.doc
Choreographie - Chor in Bewegung
Leitfaden des CV NRW für eine gelungene Bühnenpräsentation...
(Chorpräsentation, Choreographie - Chor in Bewegung)
Stimmbildung
CVBRS - sonstiges -
Richtlinien für die Durchführung von Kreiskonzerten im Chorverband Bonn-Rhein-Sieg
Verleihungsbestimmungen DWE (Dr. Willi Engels Medaille)
Teilnehmer-/Anwesenheitsliste (Auch für allgemeine Zwecke.)
Zelter-Plakette
Die Zelter-Plakette ist die höchste deutsche Auszeichnung für Amateurchöre. Der Bundespräsident verleiht sie alljährlich an Chöre, die seit mindestens 100 Jahren ununterbrochen musikalisch wirken und sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege der Chormusik und des deutschen Volksliedes und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben. Die Zelter-Plakette zeigt auf der Vorderseite das Bildnis Carl Friedrich Zelters und auf der Rückseite den Bundesadler mit der Umschrift "Für Verdienste um Chorgesang und Volkslied". Zusammen mit der Zelter-Plakette wird eine vom Bundespräsidenten unterzeichnete Urkunde überreicht.
Weiter auf DCV... und auf "Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände e.V."
Weitere Infos im Bereich CVNRW
Weitere Infos zum Leistungssingen unter: www.cvnrw.de/download/beratungs_leistungssingen.htm
Versicherungen CVNRW
Vereinshaftpflicht und Rechtsschutz ...mehr
Versicherungsschutz im CV NRW - Formulare und Infos zu Versicherungsschutzfragen ...mehr