Zahlung Mitgliederbeitrag - Ende der Frist

Bis spätestens zum 30.4.2025 muss der Mitgliederbeitrag der Mitgliedschöre des Chorverbands Bonn-Rhein-Sieg e. V. überweisen sein, sofern der Mitgliedschor kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat. S. a. die Fristen auf den Beitragsrechnungen.